RSB-Reform: Gesetzentwurf angenommen!

Der Bundestag hat in seiner gestrigen zweiten und dritten Lesung den Entwurf des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in der Fassung des Rechtsausschusses vom 15. Mai 2013 angenommen. Ob der Bundesrat ebenfalls uneingeschränkt zustimmen wird, bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Entscheidung wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 07. Juni 2013 fallen.

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